VERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON SOFTWARELIZENZDIENSTLEISTUNGEN - SAAS

Hiermit wird der “Vertrag über die Erbringung von Software-Lizenzierungsdiensten – SaaS” in der besten rechtlichen Form zwischen den Parteien geschlossen:

Auf der einen Seite EVOLVY COMUNICAÇÃO OMNICHANNEL LTDA, eine juristische Person des privaten Rechts, eingetragen im CNPJ unter der Nr. 48.595.294/0001-78, mit Sitz in der Rua Cap Doutor Antônio José Nr. 915, CEP 81.810-340, Curitiba/PR, im Folgenden als AUFTRAGNEHMER bezeichnet;

Auf der anderen Seite der AUFTRAGGEBER, qualifiziert gemäß der elektronischen Registrierung auf unserer Website, im Folgenden als AUFTRAGGEBER oder KUNDE bezeichnet;

Die Parteien schließen den vorliegenden VERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON SOFTWARE-LIZENZIERUNGSDIENSTEN – SAAS ab, der unter den folgenden Klauseln und Bedingungen erfüllt wird:

ERSTE KLAUSEL – GEGENSTAND
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des Zugangs zur Software NEXLOO im SaaS-Modell (auch als Software as a Service bezeichnet), wie nachstehend angegeben:

1.1.1. BEREITSTELLUNG: Ermöglichung des Zugangs des AUFTRAGGEBERS zur Software NEXLOO über das Internet, unter Gewährleistung maximaler Betriebszeit und Leistung des Tools, unter Verwendung einer vom AUFTRAGNEHMER nach eigenem Ermessen ausgewählten Serverinfrastruktur;

1.1.2. LIZENZIERUNG: Umfasst die Lizenzierung zur Nutzung der NEXLOO-Servicedienste, jedoch nicht anderer Software des AUFTRAGNEHMERS;

1.1.3. WARTUNG: Updates und Anwendung von Korrekturen der NEXLOO-Software und Infrastruktur nach Bedarf und Zeitplan;

1.1.4. SUPPORT: Annahme und Bearbeitung von Fehlern in der Cloud-Server-Infrastruktur, die vom AUFTRAGGEBER gemeldet werden, und deren Korrektur.

1.2. Nicht im Umfang dieses Vertrages enthalten:

1.2.1. Direkter Zugang zur Infrastruktur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugang zur Datenbank, Administrationskonsole, Betriebssystem, Webseitendienstleistungen und andere;

1.2.2. Dienstleistungen wie: KONFIGURATION, VERWALTUNG, SCHULUNG, BERATUNG, IMPLEMENTIERUNG, DATENLADUNG, ABNAHME, ANPASSUNGEN und INTEGRATIONEN;

1.2.3. Keine Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Infrastruktur des AUFTRAGGEBERS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugang zum Internet, Firewalls, Proxy, Browser, Arbeitsstationen, Computer und andere;

1.2.4. Jegliche andere Dienstleistungen oder Produkte, die in diesem Dokument nicht eindeutig beschrieben sind und die gegebenenfalls gesondert beauftragt werden können.

1.3. Optionale (ergänzende) Dienstleistungen: Mit Annahme eines Angebots können folgende optionale Dienstleistungen hinzugefügt und monatlich abgerechnet werden:

a) Zusätzliche Verbindung;
b) Zusätzlicher Benutzerzugang;
c) Chatbot;
d) Integration mit Tools;
e) Virtuelle Telefonanlage (PABX).

ZWEITE KLAUSEL – PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ABRECHNUNG UND ANPASSUNGEN

2.1. Die Preise und Bedingungen für Abrechnung und Zahlung sind im vereinbarten Handelsangebot angegeben, das Bestandteil dieses Instruments ist.

2.2. Alle mit der Lizenzierung oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen verbundenen Werte werden gemäß der IPCA-Variation oder, bei dessen Aussetzung, Nichtveröffentlichung oder Abschaffung, durch einen anderen offiziell vom Bund festgelegten Index monetär angepasst.

2.3. Die im Handelsangebot vereinbarten Zahlungen für den Gegenstand dieses Instruments erfolgen stets im Voraus, stets am im Handelsangebot festgelegten Tag. Die Wirksamkeit der Nutzung wird stets am ersten Werktag des Folgemonats überprüft, wobei eine zusätzliche Abrechnung für alles, was im Vormonat über den Vertrag hinaus genutzt wurde, für die nächste Rechnung erstellt wird.

DRITTE KLAUSEL – STRAFEN UND ABGABEN
3.1. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird auf den geschuldeten Betrag eine Vertragsstrafe von 2 % (zwei Prozent) und gesetzliche Verzugszinsen pro Monat erhoben.

3.2. Nach 30 (dreißig) Tagen ab dem Fälligkeitsdatum behält sich der AUFTRAGNEHMER das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen unabhängig von jeglicher Ankündigung oder Kommunikation durch Sperrung der Dienstleistung(en) zu unterbrechen, ohne dass der AUFTRAGGEBER Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat. Die Wiederherstellung erfolgt innerhalb von 16 Arbeitsstunden nach Begleichung aller bestehenden Schulden/Strafen.

3.2.1. Der AUFTRAGNEHMER ist auch berechtigt, gegebenenfalls Proteste bei Notariaten, Eintragungen in Kreditregister und andere geeignete Maßnahmen ohne Kosten für den AUFTRAGNEHMER vorzunehmen.

3.2.2. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, neue Serviceanfragen des AUFTRAGGEBERS nicht zu akzeptieren, wenn dieser im Verzug ist.

3.3. Die Entrichtung von Abgaben, Steuern, Gebühren und Beiträgen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestehen oder entstehen, liegt in der Verantwortung des steuerpflichtigen Subjekts gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der AUFTRAGNEHMER erklärt, dass alle in der Handelsangebot/Rechnung angegebenen Preise alle anfallenden Steuern und Abgaben enthalten.

VIERTE KLAUSEL – BEDINGUNGEN DER DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG
4.1. Der Zugriff darf nicht von einer Gesamtanzahl an Benutzern durchgeführt werden, die höher ist als im entsprechenden Punkt dieses Dienstes im vereinbarten Handelsangebot angegeben. Sollte eine höhere Nutzung als die vereinbarte festgestellt werden, können zusätzliche Gebühren erhoben werden.

4.2. Es ist strengstens untersagt, die bereitgestellte Umgebung zu vermieten, zu verleihen oder an Dritte zu überlassen, ohne ausdrückliche und formale Genehmigung des AUFTRAGNEHMERS.

4.3. Der AUFTRAGNEHMER, der die im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen des AUFTRAGGEBERS einhält, verpflichtet sich, 98 % jährliche Verfügbarkeit der PRODUKTIONSumgebung der NEXLOO-Software von Montag bis Freitag von 0:00 bis 23:59 Uhr, außer an Feiertagen, oder wie im Handelsangebot vereinbart, zu gewährleisten. Bei der Berechnung dieses Indexes werden folgende Ereignisse nicht berücksichtigt:

a. Ausfall der Verbindung (“Link”), die vom Telekommunikationsunternehmen bereitgestellt wird, das den Dienst ohne Verschulden des AUFTRAGNEHMERS erbringt;

b. Nutzungsausfälle oder Überlastung des Servers, die durch nicht optimierte Nutzung seitens des AUFTRAGGEBERS verursacht werden;

c. Ausfälle in der Infrastruktur des AUFTRAGGEBERS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Updates, Antivirenprogramme und andere, die zu Inkompatibilitäten mit der vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellten Struktur führen können;

d. Ausfälle durch Fehlfunktionen von Software, Server, Betriebssystem und, falls zutreffend, des Drittanbieters des Hosting-Dienstes;

e. Die für Wartungsarbeiten erforderlichen Unterbrechungen, die präventiv, korrektiv, technisch oder zur Anpassung durchgeführt werden können und stets im Voraus angekündigt werden, wenn möglich, und vorzugsweise zwischen 18:00 und 8:00 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen durchgeführt werden;

f. Notfallmaßnahmen zur Sicherung des Servers, zur Abwehr oder Beendigung von Hackerangriffen oder zur Durchführung von Sicherheitskorrekturen, wobei der AUFTRAGNEHMER berechtigt ist, den Server bei Bedarf von der Internetverbindung zu trennen;

g. Unterbrechung der Dienstleistungen durch behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder Vertragsverstöße des AUFTRAGGEBERS;

h. Überschreitung der maximalen Speicherkapazität des Festplattenplatzes durch den AUFTRAGGEBER;

i. Unterbrechungen oder Fehlfunktionen verursacht durch höhere Gewalt oder Dritte, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) Domainregistrierungsstellen, DNS-Synchronisation usw.;

j. Zeit, die der AUFTRAGGEBER zur Validierung von Fehlerkorrekturen benötigt;

k. Unterbrechungen oder Wiederherstellungen von Sicherungskopien auf Antrag des AUFTRAGGEBERS.

4.4. Der AUFTRAGNEHMER stellt dem AUFTRAGGEBER standardmäßig 1 (eine) Adresse für den Zugriff auf die NEXLOO-Software zur Verfügung, über den Link: https://app.nexloo.com. Über diese Adresse können andere Module, die gegebenenfalls im Handelsangebot beauftragt wurden, wie z.B. der ChatBot, aber nicht darauf beschränkt, zugegriffen werden.

4.4. Der AUFTRAGGEBER ist dafür verantwortlich, interne Konfigurationen in

seiner Umgebung (z.B. Warteschlangen, Benutzer usw.) vorzunehmen, damit der Zugriff auf die vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellten Adressen und elektronischen Dienste möglich ist und das Tool ordnungsgemäß funktioniert.

4.5. Die vom AUFTRAGNEHMER verwendete IP-Adresse ist nicht fest, sie kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Nutzung der NEXLOO-Software muss stets die vollständige bereitgestellte Adresse berücksichtigen (https://app.nexloo.com).

4.6. Der AUFTRAGNEHMER führt tägliche Sicherungskopien (“Backup”) der Dateien, die die Medien (Anwendung), Protokolle und Datenbanken des PRODUKTIONSservers enthalten, zum Zwecke der Notfallwiederherstellung durch. Bei Bedarf einer Wiederherstellung werden die Daten des VORTAGES der Anfrage wiederhergestellt.

4.7. Sofern nicht ausdrücklich im vereinbarten Handelsangebot eine spezifische Quote angegeben ist, beträgt die maximale Speicherplatzkapazität 5 Gigabyte, einschließlich aller Dateien des AUFTRAGGEBERS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Produktionsdatenbank, Sicherungskopien (Backups) und Anwendung. Bei Überschreitung dieses Limits informiert der AUFTRAGNEHMER den AUFTRAGGEBER schriftlich und kann nach eigenem Ermessen die Anzahl der gespeicherten Backups entsprechend der vertraglich vereinbarten Speicherkapazität reduzieren, wobei der AUFTRAGGEBER diese Einschränkung zur Kenntnis nimmt und den AUFTRAGNEHMER von jeglicher Verantwortung für das Fehlen dieser Sicherungen freistellt.

4.8. Der gesamte Prozess der Konfiguration der Serverinfrastruktur und der Installation der zur Bereitstellung des beauftragten Dienstes erforderlichen Software erfolgt ausschließlich durch den AUFTRAGNEHMER. Der AUFTRAGGEBER muss lediglich die NEXLOO-Anwendung nutzen.

4.9. Der Update-Prozess der Umgebung zur Behebung von Vorfällen in der NEXLOO-Software erfolgt zunächst in einer separaten Umgebung namens “ABNAHME”. Erst nach Bestätigung dieser Validierung wird er in die Produktionsumgebung übertragen.

4.10. Support per WhatsApp: Verfügbar in brasilianischem Portugiesisch, von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr (offizielle brasilianische Zeit), von Montag bis Freitag, außer an nationalen Feiertagen.

4.11. Antwort auf Vorfälle: Unter Vorfällen werden Ausfälle in der Serverinfrastruktur des AUFTRAGNEHMERS verstanden, die den Zugriff auf NEXLOO verhindern oder dessen Funktionalität einschränken. Diese Vorfälle, die Korrekturen erfordern, können in eine der folgenden Prioritäten eingeordnet werden, für die die Antwortzeiten festgelegt sind:

a. Hohe Priorität: System ist nicht verfügbar, der AUFTRAGGEBER kann das System nicht betreiben. In diesem Fall verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER, innerhalb von 8 Arbeitsstunden zu antworten. Vorfälle, die vom AUFTRAGGEBER mit hoher Priorität gemeldet werden, müssen gemeinsam mit dem AUFTRAGNEHMER analysiert werden, um diesen Dringlichkeitsgrad zu bestätigen.

b. Mittlere Priorität: Intermittierende Verfügbarkeit, langsame Performance oder ein nicht funktionaler Systemkomponente, wobei der Betrieb von NEXLOO möglich bleibt. Antwortzeit innerhalb von 20 Arbeitsstunden.

4.12. Obwohl der Support auch per E-Mail oder Telefon erreichbar ist, werden die Antwortzeiten ab dem Zeitpunkt der Registrierung im Online-Ticketsystem (Link hier) gezählt. Daher wird empfohlen, dass der AUFTRAGGEBER seine Anfragen direkt im System stellt. Zeiten zwischen dem Versand einer E-Mail oder einem Anruf und der Registrierung im System werden nicht berücksichtigt.

4.13. Anfragen zu Dienstleistungen wie: Wiederherstellung von Sicherungskopien, Anwendung von Updates oder Korrekturen der NEXLOO-Software, Neuausrichtung von serverbezogenen Elementen, werden vorzugsweise innerhalb der bestehenden Wartungsfenster bearbeitet, mit einer Vorankündigung von mindestens drei Arbeitstagen, ohne dass eine Antwort- oder Lösungzeit für diese Art von Dienstleistung garantiert wird.

4.14. Andere Arten von Supportanfragen wie: Fragen, Klarstellungen, Beratungen und andere, die nicht als Systemvorfall eingestuft werden, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt, auch wenn gelegentlich solche Dienstleistungen als Höflichkeit erbracht werden, jedoch ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Antwortzeiten.

4.15. Es kann erforderlich sein, dass ein Remote-Zugriff auf das interne Netzwerk des AUFTRAGGEBERS zur Untersuchung eines Vorfalls notwendig ist. Ist dies nicht möglich, kann der Support ohne Kosten für den AUFTRAGNEHMER storniert werden.

4.16. Der AUFTRAGGEBER autorisiert im Voraus den Zugriff und die Kopie der Datenbank für diagnostische und Supportzwecke. Sollte eine gegenteilige Erklärung abgegeben werden, können eventuell keine Supportanfragen bearbeitet werden, ohne dass dem AUFTRAGNEHMER daraus Kosten entstehen.

FÜNFTE KLAUSEL: VERTRAULICHKEIT
5.1. Der AUFTRAGNEHMER und der AUFTRAGGEBER verpflichten sich gegenseitig, das Eigentums- und Vertraulichkeitsrecht der zugänglichen Informationen zu wahren und diese nicht ohne vorherige Genehmigung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

5.2. Alle vom AUFTRAGNEHMER erstellten Studien, Projekte und Anweisungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Dienstes dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des AUFTRAGGEBERS weder ganz noch teilweise für andere Zwecke als den Vertragsgegenstand verwendet, reproduziert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

5.3. Alle Informationen, die vom AUFTRAGGEBER oder vom AUFTRAGNEHMER als “VERTRAULICH” eingestuft und schriftlich gekennzeichnet werden, werden gegenseitig als solche betrachtet, wobei sie sich verpflichten, diese Informationen weder direkt noch durch ihre Führungskräfte und Mitarbeiter an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen.

5.4. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zudem, alle Informationen des AUFTRAGGEBERS, auf die er im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Zugriff erhält, vertraulich zu behandeln.

5.5. Der AUFTRAGGEBER darf die Ergebnisse von Tests oder Leistungsmessungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS an Dritte weitergeben.

SECHSTE KLAUSEL – VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGNEHMERS

6.1. Der AUFTRAGNEHMER ist verantwortlich für:

6.1.1. Bereitstellung einer Serverinfrastruktur, die mit der im Handelsangebot angegebenen Benutzeranzahl kompatibel ist.

6.1.2. Auf Anfrage des AUFTRAGGEBERS und nach Terminvereinbarung die NEXLOO-Software während der Vertragslaufzeit auf dem neuesten Stand zu halten.

6.1.3. Proaktive Überwachung der Serverinfrastruktur, um präventiv zu agieren und die höchstmögliche Verfügbarkeit zu gewährleisten.

6.1.4. Erbringung technischer Support-Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

SIEBTE KLAUSEL – VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS

7.1. Der AUFTRAGGEBER ist verantwortlich für:

7.1.1. Installation, Konfiguration, Aktualisierung und Wartung der erforderlichen Geräte in seinen Räumlichkeiten zur korrekten Darstellung von NEXLOO (Browser, Arbeitsstationen, Netzwerkgeräte, Kabel, Internet usw.), innerhalb der vom AUFTRAGNEHMER empfohlenen Merkmale, Anforderungen und Verfahren.

7.1.2. Bereitstellung von Software-, Hardware- oder Netzwerkanpassungen zur Erfüllung neuer Anforderungen, die durch Updates des AUFTRAGNEHMERS entstehen.

7.1.4. Pünktliche Zahlung der für die erbrachten Dienstleistungen vereinbarten Beträge.

7.1.5. Anforderung eventueller Angebote zur Anpassung der beauftragten Dienstleistungen an neue Nutzungsanforderungen, wie z.B. Erhöhung der Benutzeranzahl, Erhöhung des Speicherplatzes, neue Funktionen usw.

7.1.6. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in allen Bereichen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die beabsichtigte Nutzung der Software/des Systems, das Gegenstand dieses Vertrages ist, sowie die eingegebenen und/oder bereitgestellten Daten im Einklang mit diesen Bestimmungen stehen und er haftet für eventuelle Verstöße.

ACHTE KLAUSEL – LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
8.1. Es wird vereinbart, dass keine Mindestvertragslaufzeit besteht, sofern eine vorherige Ankündigung von 30 Tagen erfolgt.

8.1.1. Nach Ablauf der vereinbarten Anfangsperiode führt das Schweigen der Parteien zur automatischen monatlichen Verlängerung dieses Vertrages auf unbestimmte Zeit.

8.2. Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen gekündigt werden, wobei der Punkt

8.1.1. zu beachten ist. Nach dieser Frist wird eine Sicherungskopie der Daten des AUFTRAGGEBERS für bis zu 5 Tage bereitgestellt. Nach diesem Datum werden die Daten gelöscht und können vom AUFTRAGGEBER nicht mehr abgerufen werden.

8.3. Dieser Vertrag kann von der als unschuldig geltenden Partei gekündigt werden, ohne dass die als säumig geltende Partei Anspruch auf Entschädigung hat, nur im Falle von nachgewiesenen Fällen höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen.

8.4. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, diesen Vertrag nach 5 (fünf) Tagen Zahlungsverzug zu kündigen, wobei der Zugang unterbrochen und alle Daten und Konfigurationen des AUFTRAGGEBERS von den Servern gelöscht werden, unabhängig von jeglicher Ankündigung oder Kommunikation, und ohne dass der AUFTRAGGEBER Anspruch auf Entschädigung hat. Der AUFTRAGGEBER muss seine bis dahin bestehenden Verpflichtungen, einschließlich offener Rechnungen und Strafen, weiterhin erfüllen.

NEUNTE KLAUSEL – STREITBEILEGUNG UND GERICHTSSTAND
9.1. Dieser Vertrag, einschließlich aller Anhänge und vereinbarten Handelsangebote, stellt den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien dar und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Verträge, Angebote oder Erklärungen in Bezug auf dessen Gegenstand. Keine Änderung, Korrektur oder Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrages wird wirksam, es sei denn, sie ist schriftlich festgelegt und unterzeichnet. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen den Bestimmungen dieses Vertrages und einem Anhang oder Anhang zu diesem oder einem Handelsangebot gelten die Bestimmungen des entsprechenden Anhangs, Anhangs oder Handelsangebots.

9.2. Die Parteien wählen das Gericht der Stadt Curitiba/PR zur Beilegung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag und verzichten auf jegliche andere, gleich wie speziell oder privilegiert diese sein mögen.

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