DIENSTLEISTUNGSVERTRAG FÜR SOFTWARE-LIZENZIERUNG – SAAS
Mit diesem privaten Instrument des „Dienstleistungsvertrags für Software-Lizenzierung – SaaS“ schließen die Parteien in bester rechtlicher Form Folgendes ab:
Einerseits EVOLVY COMUNICAÇÃO OMNICHANNEL LTDA (NEXLOO), eine private juristische Person, eingetragen im CNPJ unter der Nummer 48.595.294/0001-78, mit Sitz in Rua Cap Doutor Antônio José Nr. 915, CEP 81.810-340, Curitiba/PR, fortan als AUFTRAGNEHMER bezeichnet;
Andererseits der AUFTRAGGEBER, qualifiziert gemäß der elektronischen Registrierung auf unserer Website, fortan als AUFTRAGGEBER oder KUNDE bezeichnet;
Sie haben hiermit den vorliegenden DIENSTLEISTUNGSVERTRAG FÜR SOFTWARE-LIZENZIERUNG – SAAS vereinbart, der durch die folgenden Klauseln und Bedingungen konkretisiert wird:
ARTIKEL EINS – GEGENSTAND
1.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung des Zugangs zur NEXLOO-Software im SaaS-Modus (auch als Software as a Service bezeichnet), wie folgt spezifiziert:
1.1.1. BEREITSTELLUNG: Ermöglichung des Zugangs des AUFTRAGGEBERS zur NEXLOO-Software über das Internet, Gewährleistung maximaler „Uptime“ und Leistung des Tools unter Verwendung einer Infrastruktur von Servern, die nach alleinigem Ermessen des AUFTRAGNEHMERS ausgewählt werden;
1.1.2. LIZENZIERUNG: umfasst die Lizenzierung zur Nutzung der NEXLOO-Kundendienstsoftware, nicht jedoch anderer Software des AUFTRAGNEHMERS;
1.1.3. WARTUNG: Aktualisierungen und Anwendung von Korrekturen der NEXLOO-Software und -Infrastruktur, bei Bedarf und nach Terminvereinbarung;
1.1.4. SUPPORT: Empfang und Bearbeitung von Fehlern in der Serverinfrastruktur der Cloud, die vom AUFTRAGGEBER gemeldet werden, und Durchführung der entsprechenden Korrekturen.
1.2. Nicht im Umfang dieses Vertrags enthalten sind:
1.2.1. Direkter Zugang zur Infrastruktur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Zugang zur Datenbank, Verwaltungskonsole, Betriebssystem, Webseiten-Bereitstellungsdienst, unter anderem;
1.2.2. Dienstleistungen von: KONFIGURATION, ADMINISTRATION, SCHULUNG, BERATUNG, IMPLEMENTIERUNGEN, DATENLADUNG, HOMOLOGATIONEN, ANPASSUNGEN und INTEGRATIONEN;
1.2.3. Jegliche Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Infrastruktur des AUFTRAGGEBERS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Internetzugang, Firewalls, Proxy, Browser, Workstations, Computer, unter anderem;
1.2.4. Jegliche andere Dienstleistung oder Produkt, das in diesem Dokument nicht klar beschrieben ist und gegebenenfalls separat beauftragt werden kann.
1.3. Optionale (ergänzende) Dienstleistungen: Nach Annahme eines Angebots können die folgenden optionalen Dienstleistungen hinzugefügt werden, die monatlich abgerechnet werden:
a) Zusätzliche Verbindung;
b) Zugang für zusätzlichen Benutzer;
c) Chatbot;
d) Integrationen mit Tools;
e) Virtuelle Telefonanlage (PABX);
f) CRM.
ARTIKEL ZWEI – PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ABRECHNUNG UND ANPASSUNGEN
2.1. Die Preise und Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen sind im vereinbarten kommerziellen Angebot festgelegt, das integraler Bestandteil dieses Instruments ist.
2.2. Alle mit der Lizenzierung oder der Erbringung der genutzten Dienstleistungen verbundenen Werte werden gemäß der IPCA-Schwankung monetär aktualisiert oder, bei deren Aussetzung, Nichtveröffentlichung oder Beendigung, durch einen anderen, von der Bundesregierung offiziell festgelegten Index.
2.3. Die im kommerziellen Angebot vereinbarten Zahlungen bezüglich des Gegenstands dieses Instruments erfolgen immer im Voraus, immer am im kommerziellen Angebot festgelegten Tag. Die Überprüfung der tatsächlichen Nutzung erfolgt immer am ersten Werktag des Folgemonats, wobei für alles, was im Vormonat übermäßig genutzt wurde, eine zusätzliche Abrechnung für die nächste Rechnung erstellt wird.
ARTIKEL DREI – STRAFEN UND STEUERN
3.1. Bei Zahlungsverzug fallen auf den fälligen Betrag eine Strafe von 2 % (zwei Prozent) und gesetzliche Verzugszinsen pro Monat an.
3.2. Nach 07 (sieben) Tagen ab dem Fälligkeitsdatum, wenn die Zahlung nicht erfolgt ist, behält sich der AUFTRAGNEHMER das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen durch Sperrung der Dienstleistung(en) ohne vorherige Ankündigung oder Mitteilung einzustellen, ohne dass der AUFTRAGGEBER Anspruch auf eine Entschädigung jeglicher Art hat. Die Reaktivierung erfolgt innerhalb von 16 Geschäftsstunden nach Begleichung aller zu diesem Zeitpunkt bestehenden Schulden/Strafen.
3.2.1. Der AUFTRAGNEHMER ist auch berechtigt, eventuelle Proteste bei Notaren, Registrierungen bei Kreditschutzorganisationen und andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, ohne dass dem AUFTRAGNEHMER Kosten entstehen.
3.2.2. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, neue Dienstleistungsanfragen des AUFTRAGGEBERS nicht anzunehmen, wenn dieser im Rückstand ist.
3.3. Die Erhebung von Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträgen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestehen oder entstehen, liegt in der Verantwortung des Steuerschuldners, wie gesetzlich definiert. Der AUFTRAGNEHMER erklärt, dass in den im kommerziellen Angebot/Rechnung angegebenen Preisen alle Steuern und Abgaben enthalten sind, die für diese Art von Transaktion anfallen.
ARTIKEL VIER – BEDINGUNGEN DER DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG
4.1. Der Zugang darf nicht von einer Gesamtzahl von Benutzern genutzt werden, die die im entsprechenden Punkt dieses Dienstes im vereinbarten kommerziellen Angebot angegebene Anzahl überschreitet. Sollte eine über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung festgestellt werden, können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
4.2. Die Vermietung, Ausleihe, Leihe oder Verpachtung der bereitgestellten Umgebung an Dritte und/oder aus irgendeinem Grund ohne die ausdrückliche und formelle Genehmigung des AUFTRAGNEHMERS ist strengstens untersagt.
4.3. Der AUFTRAGNEHMER beabsichtigt, unter Einhaltung der Verpflichtungen des AUFTRAGGEBERS aus diesem Vertrag, eine jährliche Verfügbarkeit von 98 % der PRODUKTIONSUMGEBUNG der NEXLOO-Software während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, von 0:00 bis 23:59 Uhr, außer an Feiertagen, oder wie im kommerziellen Angebot vereinbart, aufrechtzuerhalten und anzubieten, wobei die folgenden Ereignisse bei der Berechnung dieses Index nicht berücksichtigt werden:
Ausfall der Verbindung („Link“), die vom Telekommunikationsunternehmen, das für die Erbringung der Dienstleistung zuständig ist, bereitgestellt wird, ohne Verschulden des AUFTRAGNEHMERS;
Nutzungsfehler oder Überlastung des Servers, verursacht durch nicht optimierte Nutzung seitens des AUFTRAGGEBERS;
Fehler in der Infrastruktur des AUFTRAGGEBERS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Aktualisierungen von Browsersoftware, Antivirenprogrammen und anderen, die Inkompatibilitäten mit der vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellten Struktur verursachen können;
Fehler, die durch Fehlfunktionen von Software, Server, Betriebssystem und, falls zutreffend, des Drittanbieters des Hosting-Dienstes verursacht werden;
Notwendige Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, die präventiv, korrigierend, technische Anpassungen oder Wartung sein können, die, wann immer möglich, im Voraus angekündigt und vorzugsweise zwischen 18:00 und 8:00 Uhr oder am Wochenende und an Feiertagen durchgeführt werden;
Notfallmaßnahmen, die aufgrund der Notwendigkeit, die Serversicherheit zu gewährleisten, ergriffen werden, um das Eindringen von „Hackern“ zu verhindern oder zu beenden oder Sicherheitskorrekturen durchzuführen, wobei der AUFTRAGNEHMER berechtigt ist, den Server bei Bedarf vom Internet zu trennen;
Aussetzung der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen aufgrund einer Anordnung zuständiger Behörden, höherer Gewalt oder Nichteinhaltung von Klauseln dieses Vertrags;
Überschreitung der maximalen Speicherkapazität der Festplatte durch den AUFTRAGGEBER;
Unterbrechungen oder Fehlfunktionen, die durch höhere Gewalt oder durch Drittunternehmen verursacht werden, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) Domain-Registrierungsstellen, DNS-Synchronisierung usw.;
Zeit, die vom AUFTRAGGEBER zur Validierung von Fehlerkorrekturen verwendet wird;
Stillstände oder Wiederherstellungen von Datensicherungen auf Anfrage des AUFTRAGGEBERS.
4.4. Der AUFTRAGNEHMER stellt dem AUFTRAGGEBER standardmäßig 1 (eine) Adresse für den Zugriff auf die NEXLOO-Software zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung. Über diese Adresse können andere Module, die gegebenenfalls im kommerziellen Angebot vereinbart wurden, wie z. B. der ChatBot, aber nicht darauf beschränkt, aufgerufen werden.
4.4. Es liegt in der Verantwortung des AUFTRAGGEBERS, die internen Konfigurationen in seiner Umgebung (z. B. Warteschlangen, Benutzer usw.) vorzunehmen, damit der Zugriff auf die vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellten Adressen und elektronischen Dienste möglich ist und das Tool ordnungsgemäß funktioniert.
4.5. Die vom AUFTRAGNEHMER verwendete IP-Adresse ist nicht fest und kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Nutzung der NEXLOO-Software muss immer die vollständige Adresse nach Namen berücksichtigen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgestellt wurde.
4.6. Der AUFTRAGNEHMER erstellt täglich eine Sicherungskopie („Backup“) der Dateien, aus denen die Medien (Anwendung), Protokolle und Datenbanken auf dem PRODUKTIONSSERVER bestehen, zum Zweck der Nutzung in Notfällen. Sollte eine Wiederherstellung erforderlich sein, werden die wiederhergestellten Daten die am TAG VOR der Anfrage erhaltenen Daten sein.
4.7. Sofern im vereinbarten kommerziellen Angebot kein spezifisches Kontingent ausdrücklich angegeben ist, beträgt die maximale Speicherkapazität 5 Gigabyte pro Lizenz, wobei alle Dateien des AUFTRAGGEBERS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Produktionsdatenbank, Sicherungskopien (Backups) und die Anwendung, zusammengezählt werden. Sollte dieses Limit überschritten werden, muss der AUFTRAGNEHMER den AUFTRAGGEBER schriftlich informieren und kann nach eigenem Ermessen die Anzahl der gespeicherten Backups entsprechend dem vertraglich vereinbarten Speicherplatz reduzieren, wobei der AUFTRAGGEBER diese Einschränkung zur Kenntnis nimmt und den AUFTRAGNEHMER von jeglicher Haftung für das Fehlen derselben befreit.
4.8. Der gesamte Prozess der Konfiguration der Infrastruktur der Remote-Server und der Installation der für die Bereitstellung des vertraglich vereinbarten Dienstes erforderlichen Software wird ausschließlich vom AUFTRAGNEHMER durchgeführt, wobei der AUFTRAGGEBER lediglich die NEXLOO-Anwendung nutzen muss.
4.9. Der Aktualisierungsprozess der Umgebung zur Behebung eventueller Vorfälle in der NEXLOO-Software wird zunächst in einer separaten Umgebung namens „HOMOLOGATION“ durchgeführt. Erst nach Bestätigung dieser Validierung wird er in die Produktionsumgebung übertragen.
4.10. WhatsApp-Support: verfügbar in brasilianischem Portugiesisch, von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr (offizielle Brasília-Zeit), von Montag bis Freitag, außer an nationalen Feiertagen.
4.11. Incident Response: Unter Vorfällen versteht man Fehler in der Serverinfrastruktur des AUFTRAGNEHMERS, die den Zugriff auf NEXLOO verhindern oder dessen Funktion einschränken. Diese Vorfälle, die eine Korrektur erfordern, können in eine der folgenden Prioritäten eingeteilt werden, für die die Fristen für die erste Antwort vereinbart werden:
Höchste Priorität: Das System ist nicht verfügbar, der AUFTRAGGEBER kann das System nicht bedienen. In dieser Situation verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER, innerhalb von 8 Geschäftsstunden zu antworten. Vom AUFTRAGGEBER mit hoher Priorität eröffnete Vorfälle müssen gemeinsam mit dem AUFTRAGNEHMER analysiert werden, um einen Konsens über diesen Dringlichkeitsgrad zu erzielen.
Mittlere Priorität: Intermittenz, Langsamkeit oder eine Komponente des Systems ist nicht funktionsfähig, aber NEXLOO kann bedient werden. Antwort innerhalb von 20 Geschäftsstunden.
4.12. Obwohl es erlaubt ist, den Support per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren, beginnen die Bearbeitungszeiten ab der Registrierung im Online-Ticketingsystem (Link hier). Daher wird dem AUFTRAGGEBER empfohlen, seine Anfragen direkt im System zu stellen. Zeiten zwischen dem Senden einer E-Mail oder einem Telefonanruf und der Registrierung im System werden nicht berücksichtigt.
4.13. Serviceanfragen, wie z. B. die Wiederherstellung von Sicherungskopien, die Anwendung von Updates oder Korrekturen von NEXLOO, die Neukonfiguration von Elementen im Zusammenhang mit der Serverinfrastruktur, werden vorzugsweise innerhalb der bestehenden Wartungsfenster mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Werktagen bearbeitet, wobei keine Antwort- oder Lösungszeit mit dieser Art von Dienstleistung verbunden ist.
4.14. Andere Servicefälle wie: Fragen, Erläuterungen, Beratungen und andere, die nicht als Systemvorfall eingestuft werden, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt, auch wenn gegebenenfalls eine dieser Dienstleistungen als Höflichkeit erbracht wird, jedoch ohne Verpflichtung zur Bearbeitungszeit.
4.15. Es kann erforderlich sein, auf das interne Netzwerk des AUFTRAGGEBERS aus der Ferne zuzugreifen, um einen Vorfall zu überprüfen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Service ohne Kosten für den AUFTRAGNEHMER storniert werden.
4.16. Der AUFTRAGGEBER genehmigt im Voraus den Zugriff und die Kopie der Datenbank für eventuelle Diagnosen und Dienstleistungen. Sollte er sich gegenteilig äußern, können eventuelle Dienstleistungen nicht erbracht werden, ohne dass dem AUFTRAGNEHMER Kosten entstehen.
ARTIKEL FÜNF – VERTRAULICHKEIT
5.1. AUFTRAGNEHMER und AUFTRAGGEBER verpflichten sich gegenseitig, das Eigentumsrecht und die Vertraulichkeit der zugänglichen Informationen zu respektieren und diese weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung des jeweils anderen vor.
5.2. Alle durchgeführten Studien, Projekte und Anweisungen, die vom AUFTRAGNEHMER zur ordnungsgemäßen und getreuen Erfüllung der Dienstleistung erteilt wurden, dürfen weder ganz noch teilweise verwendet, reproduziert oder an Dritte für andere Zwecke als den Vertragsgegenstand weitergegeben werden, ohne die ausdrückliche Genehmigung des AUFTRAGGEBERS.
5.3. Alle Informationen, die vom AUFTRAGGEBER oder vom AUFTRAGNEHMER mit der schriftlichen Klassifizierung „VERTRAULICH“ bereitgestellt werden, werden gegenseitig als solche betrachtet, wobei sich die Parteien direkt oder über ihre Führungskräfte und Mitarbeiter verpflichten, diese nicht an Dritte weiterzugeben oder zu übermitteln.
5.4. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich ferner, alle Informationen des AUFTRAGGEBERS, zu denen er aufgrund der Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag Zugang hat, vertraulich zu behandeln.
5.5. Der AUFTRAGGEBER darf die Ergebnisse von Tests oder Leistungsmessungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS nicht an Dritte weitergeben.
ARTIKEL SECHS – VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGNEHMERS
6.1. Es liegt in der Verantwortung des AUFTRAGNEHMERS:
6.1.1. Eine Serverinfrastruktur bereitzustellen, die mit der im kommerziellen Angebot beschriebenen Benutzeranzahl kompatibel ist.
6.1.2. Nach vorheriger Anfrage des AUFTRAGGEBERS und Terminvereinbarung die NEXLOO-Software während der Vertragslaufzeit auf dem neuesten Stand zu halten.
6.1.3. Die Serverinfrastruktur proaktiv zu überwachen und präventiv zu handeln, um die größtmögliche Verfügbarkeit zu gewährleisten.
6.1.4. Technische Supportleistungen gemäß diesem Instrument zu erbringen.
ARTIKEL SIEBEN – VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS
7.1. Es liegt in der Verantwortung des AUFTRAGGEBERS:
7.1.1. Die Installation, Konfiguration, Aktualisierung und Wartung der notwendigen Geräte in seinen Einrichtungen für die korrekte Anzeige von NEXLOO (Browser, Workstations, Netzwerkgeräte, Kabel, Internet usw.) innerhalb der vom AUFTRAGNEHMER empfohlenen Eigenschaften, Anforderungen und Verfahren.
7.1.2. Software-, Hardware- oder Konfigurationsanpassungen in seinem internen Netzwerk vorzunehmen, um neuen Anforderungen gerecht zu werden, die durch vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellte Updates entstehen.
7.1.4. Die fälligen Zahlungen für die erbrachten Dienstleistungen pünktlich zu leisten.
7.1.5. Eventuelle Angebote für die Anpassung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen an neue Nutzungsbedürfnisse, wie z. B. Erhöhung der Benutzeranzahl, Erhöhung des Speicherplatzes, neue Funktionen usw., anzufordern.
7.1.6. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, die einschlägige Gesetzgebung in allen ihren Bereichen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die beabsichtigte Nutzung der Software/des Systems, die Gegenstand dieses Vertrags ist, sowie die Daten, die er einzugeben und/oder bereitzustellen beabsichtigt, damit übereinstimmen, und ist für eventuelle Verstöße verantwortlich.
ARTIKEL ACHT – GÜLTIGKEIT UND KÜNDIGUNG
8.1. Es wird hiermit vereinbart, dass es keine Mindestlaufzeit gibt, sofern eine Kündigungsfrist von 30 Tagen eingehalten wird.
8.1.1. Nach Ablauf der vereinbarten Anfangsperiode führt das Schweigen der Parteien zur automatischen monatlichen Verlängerung dieses Vertrags auf unbestimmte Zeit.
8.2. Dieser Vertrag kann von jeder Partei mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen gekündigt werden, unter Beachtung von Punkt 8.1.1. oben. Nach diesem Zeitraum hat der AUFTRAGGEBER bis zu 5 Werktage Zeit, eine Kopie seiner KONTAKT-Dateien anzufordern. Nach diesem Datum werden die Daten dauerhaft entfernt und können vom AUFTRAGGEBER nicht mehr abgerufen werden.
8.3. Dieser Vertrag kann von der als unschuldig geltenden Partei gekündigt werden, ohne dass die als säumig geltende Partei Anspruch auf eine Entschädigung hat, nur bei nachgewiesenen Fällen von höherer Gewalt oder Zufall.
8.4. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, diesen Vertrag nach 5 (fünf) Tagen Zahlungsverzug zu kündigen, wobei die Zugänge unterbrochen und alle Daten und Konfigurationen des AUFTRAGGEBERS von den Servern gelöscht werden, unabhängig von jeglicher Ankündigung oder Mitteilung und ohne dass der AUFTRAGGEBER Anspruch auf eine Entschädigung jeglicher Art hat. Der AUFTRAGGEBER muss weiterhin seinen bis dahin eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, einschließlich offener Rechnungen und Strafen.
ARTIKEL NEUN – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN (LGPD)
9.1. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 13.709/2018 (Allgemeines Datenschutzgesetz – LGPD) sowie andere anwendbare Normen zum Schutz personenbezogener Daten vollständig einzuhalten.
9.2. Der AUFTRAGNEHMER handelt als Betreiber der im Rahmen der Ausführung dieses Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten und verpflichtet sich:
a) Personenbezogene Daten ausschließlich für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke zu verarbeiten;
b) Technische und administrative Maßnahmen, wie z. B. Verschlüsselung, aber nicht darauf beschränkt, zu ergreifen, die geeignet sind, personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, zufälligen oder unrechtmäßigen Situationen der Zerstörung, des Verlusts, der Änderung, der Offenlegung oder der Verbreitung zu schützen;
c) Sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur von autorisiertem und entsprechend geschultem Personal für die ordnungsgemäße Verarbeitung dieser Daten zugänglich sind;
d) Den AUFTRAGGEBER innerhalb einer angemessenen Frist über jeden Sicherheitsvorfall zu informieren, der ein relevantes Risiko oder einen Schaden für die betroffenen Personen der personenbezogenen Daten verursachen könnte;
e) Den AUFTRAGGEBER bei der Erfüllung der Verpflichtungen bezüglich der Rechte der betroffenen Personen der personenbezogenen Daten zu unterstützen, wann immer dies zutreffend ist.
9.3. Der AUFTRAGNEHMER kann Dritte für die Verarbeitung personenbezogener Daten unterbeauftragen, sofern diese denselben Datenschutzverpflichtungen unterliegen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind.
9.4. Nach Beendigung der Dienstleistungserbringung muss der AUFTRAGNEHMER alle im Rahmen dieses Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten löschen, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen obligatorischen Aufbewahrungspflichten.
9.5. Der AUFTRAGNEHMER führt ein Register der im Rahmen dieses Vertrags durchgeführten Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, wie von der LGPD gefordert.
9.6. Der AUFTRAGNEHMER benennt einen Datenschutzbeauftragten (DPO), dessen Kontaktdaten in seiner Datenschutzerklärung verfügbar sind.
ARTIKEL ZEHN – STREITBEILEGUNG UND GERICHTSSTAND
10.1. Dieser Vertrag, zusammen mit allen Anhängen, einschließlich der vereinbarten kommerziellen Angebote, bildet den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Verträge, Angebote oder Erklärungen in Bezug auf seinen Gegenstand. Keine Änderung, Korrektur oder Verzicht in Bezug auf eine Bestimmung dieses Vertrags wird wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist unterzeichnet. Im Falle eines Konflikts oder einer Inkongruenz zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und einem Anhang oder Anhang dazu oder einem kommerziellen Angebot haben jedoch die Bestimmungen des genannten Anhangs, Anhangs oder kommerziellen Angebots Vorrang.